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Chef und Mitarbeiterin lächeln zufrieden Rating Institut für Vorsorge und Finanzplanung Gütesiegel für zertifizierte Beratungsstandards BestbAV - Münchener Verein

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Sichere Rente für Mitarbeitende. Planbar für Betriebe.

  • attraktive Vorsorgeleistung im Wettbewerb um Fachkräfte
  • Sicherheit für Mitarbeiter über das Berufsleben hinaus
  • flexibel gestaltbare Lösungen für kleine und mittlere Betriebe
  • fördert Mitarbeiterloyalität und reduziert Fluktuationskosten

Mitarbeiter absichern & Unternehmen stärken mit der bAV

Die betriebliche Altersversorgung bietet Mitarbeitern eine verlässliche, ergänzende Rente und somit finanzielle Sicherheit im Alter. Für Handwerksbetriebe ist die bAV ein starkes Instrument zur Bindung von Fachkräften, Planung künftiger Pensionslasten und der Stärkung des Arbeitgeberprofils – ohne die Lohnstruktur sprunghaft zu erhöhen.

Vorteile der bAV für Arbeitgeber

  • attraktives Argument im Wettbewerb um Fachkräfte
  • langfristige Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden
  • geringere Fluktuationskosten im Betrieb
  • steuerlich begünstigte Alternative zur Lohnerhöhung
  • nachhaltige Personalstrategie mit langfristigem Nutzen

Vorteile der bAV für Arbeitnehmer

  • Zusätzliche Rente ohne hohen Eigenaufwand
  • Schutz vor Versorgungslücken im Alter
  • steuerliche Vorteile beim Sparen fürs Rentenalter
  • verlässliche Vorsorge unabhängig von privaten Sparplänen
  • Sicherheit für Familie und Hinterbliebene

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Die bAV ist eine arbeitgebergestützte Form der Altersvorsorge. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Mitarbeitergewinnung, da sie eine zusätzliche Altersvorsorge bietet, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht und stärkt somit die finanzielle Absicherung im Alter. Drei Durchführungswege sind besonders verbreitet. Hierzu zählt die Direktversicherung, die Unterstützungskasse oder die Pensionszusage.

Das hängt stark von Ihren Zielen und Möglichkeiten ab. Wichtig zu wissen ist, dass Sie bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen können (2026 ca. monatlich 338 €). Der Zuschuss des Arbeitgebers erhöht Ihre Leistung zusätzlich, was ein schnelleres Wachstum Ihrer Einzahlungen ermöglicht und die Effizienz des Altersvorsorge signifikant steigert.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) lohnt sich grundsätzlich für fast alle Arbeitnehmer. Vor allem für mittlere Einkommen bis ungefähr 70.000 € pro Jahr wird sie wegen hoher Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse empfohlen. Für Geringverdiener ist sie durch verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse besonders lukrativ oder durch den Zinseszinseffekt für Berufseinsteiger und Langzeitbeschäftigte.

In der Regel zahlen Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge ein, wobei ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Altersvorsorgevertrag einfließt. Zusätzlich leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 %. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr ein, um als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten und für die finanzielle Sicherheit ihrer Belegschaft zu sorgen.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt, sodass bis zu bestimmten Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben entfallen. Die aktuelle Steuerlast wird somit reduziert, der Sparbetrag automatisch erhöht. Erst im Rentenalter wird die Auszahlung zu einem niedrigeren Steuersatz versteuert. Zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse sind ebenfalls steuer- und sozialabgabebegünstigt.

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich erhalten und bereits angesparte Beiträge gehen nicht verloren. Je nach Durchführungsweg kann der bestehende Vertrag privat übernommen werden. Nach § 4 BetrAVG besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung des sogenannten Deckungskapitals auf den neuen Arbeitgeber, damit kann die betriebliche Altersvorsorge nahtlos fortgeführt werden.

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