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Chef und Mitarbeiterin lächeln zufrieden Rating Institut für Vorsorge und Finanzplanung Gütesiegel für zertifizierte Beratungsstandards BestbAV - Münchener Verein

Betriebliche Altersversorgung

Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter

Beim Aufbau der Rente Sozialabgaben sparen, egal ob vom Arbeitgeber finanziert oder durch Umwandlung von Gehaltsanteilen, ohne zusätzlichen Verwaltungskosten

Details bei unserem Partner Münchener Verein

Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ist immer sinnvoll. 

Über Ihr Versorgungswerk steht Ihnen eine Produktpalette für jede Versorgungsmentalität zur Verfügung. Helfen Sie Ihren Mitarbeitern beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Sparen Sie Steuern.

Ihr Versorgungswerk unterstützt Sie mit Sonderkonditionen. 

Möglichkeiten mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Es bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Künftig sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, statt 4 % wie bisher. Der Freibetrag von 1.800 € entfällt.
Sie können in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. 
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, also einer Finanzierung der Beiträge durch eigenen Lohn, sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Künftig muss der Arbeitgeber diese Steuerersparnis in Form eines pauschalen Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 15 % an den Arbeitnehmer weitergeben - ein zusätzlicher Beitragsvorteil. Diese Regelung gilt für Entgeltumwandlungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Der Arbeitgeber erhält zu einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung einen 30 prozentigen Zuschuss vom Staat (bis zu 288 € pro Jahr). Das gilt nur für Geringverdiener bis monatlich 2.575 € brutto und nur für neue Beiträge.