Hintergründe

Wozu gibt es Versorgungswerke?

Für handwerkliche Klein- und Mittelbetriebe gleiche Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen, wie für Industriebetriebe, dass ist die Hauptaufgabe der Versorgungswerke.

Hintergrund der Versorgungswerke

Die Versorgungswerke wurden mit dem Ziel gegründet, in der betrieblichen Altersversorgung für die handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe die gleichen sozialen Bedingungen zu schaffen, die für die Industriebetriebe mit entsprechend höherer Beschäftigtenzahl gelten. 

 

Nur Großbetriebe konnten ihren Mitarbeiter*innen amtlich genehmigt günstigere Versicherungskonditionen für eine betriebliche Altersversorgung und anderen Vorsorgebedarf anbieten. 

 

Gleiche Rechte

Durch die Gründung der Versorgungswerke haben auch kleinere und mittlere Handwerksbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten die Möglichkeit, eine vergünstigte zusätzliche Altersversorgung einzurichten.
 

Sie gilt für:
  • Betriebsinhaber*innen
  • mitarbeitende Ehegatt*innen 
  • sonstige Familienangehörige 
  • qualifizierte, langjährige Mitarbeiter*innen 

Speziell für die betriebliche Altersversorgung

Die Versorgungswerke sind so angelegt, dass dabei das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit allen vorgesehenen staatlichen Förderungsmitteln angewandt werden kann. Das sog. Begünstigungsverbot ist hier aufgehoben. 

Auch in anderen Vorsorgebereichen können Sie über Rahmenverträge mit einem sogenannten Versorgungsträger günstige Absicherungen erhalten.

Voraussetzung

Durch einen Kollektiv(rahmen)vertrag wird eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung und Behandlung der einzelnen Versicherungsverhältnisse gelegt. 

Partner in diesem Vertrag ist der handwerkliche Versicherer Münchener Verein, der hierfür einen zertifizierten Beratungsprozess anbietet.